Diesen Blog habe ich parallel zu meinem Blog:
stephanbauer38259.blogspot.com , eingerichtet,
um meine Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
von meiner Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen, zu trennen.

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Disclaimer:

Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrechte:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten, nicht nur, der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)
dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.
Hiermit suche ich, im Zuge dieser Tasachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, nach Zeugenaussagen und Hinweisen, in diesen Angelegenheiten.


Montag, 22. Oktober 2018

Antwortschreiben des Amtsgericht Goslar vom 16-10-2018, im Zuge der Erbschaftsstreitigkeit

Hier nun 
das Antwortschreiben 
des Amtsgericht,
das datiert ist 
mit dem 16-10-2018,
der Briefumschlag 
ist datiert  
mit dem 18-10-2018
und erreicht mich,
beinahe einen 
Monat später,
nachdem ich bereits 
angefragt hatte(!!!): 
--------------------------
Dazu kommt 
hier noch 
die Falschaussage 
in diesem Schreiben,
daß ich die Anfechtung 
des Testaments
nicht einklagen kann
  ohne Erbschein!!!
Es ist noch nicht
kriminell genug,
daß ich 
dieses Schreiben erst
drei Tage 
vor Ablauf 
der Verjährungsfrist,
beinahe einen Monat,
nachdem ich 
die Anfrage 
an das Amtsgericht 
gerichtet hatte,
hier will man mich 
zusätzlich noch 
von der Wahrung 
meiner Interessen, 
vorsätzlich, mutwillig 
und wider 
besseren Wissens
  auch noch 
durch eine 
derartige Falschaussage 
in diesem Schrieben
abhalten! 
Zitate aus Internetrecherche:

"Bei einer Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten wird hingegen immer das gesamte Testament für nichtig erklärt."

"Nachdem Sie die Anfechtungserklärung abgegeben haben, wird der Gegenpartei – in der Regel den übrigen Erben – das Anliegen durch das Nachlassgericht mitgeteilt. Zudem darf jeder, der dem Nachlassgericht sein rechtliches Interesse daran glaubhaft verdeutlichen kann, die Anfechtungserklärung einsehen."

"Um ein Testament anzufechten, muss man eine Anfechtungserklärung beim zuständigen Nachlassgericht – dies befindet sich in der Regel am letzten Wohnort des Erblassers – abgeben. Die Erklärung bedarf keiner bestimmten Form und kann daher schriftlich oder auch mündlich eingereicht werden. Bei der mündlichen Abgabe wird Ihr Anliegen vor Ort protokolliert. Derjenige, der das Testament anfechten will, trägt dabei immer die Beweislast. Das bedeutet, dass er den Anfechtungsgrund eindeutig belegen muss. Dabei helfen zum Beispiel Zeugen."

"Ein Testament anfechten dürfen nur Personen, die einen unmittelbaren Vorteil dadurch hätten. Das sind in der Regel alle Erb- und Pflichtteilsberechtigten – also auch Ersatzerben und Vorerben, die mit der Nacherbeinsetzung nicht einverstanden sind. Außerdem haben Erben, die sich gegen ein Vermächtnis, die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers oder andere Auflagen eines Testaments wehren wollen, die Möglichkeit, dieses anzufechten."

"Es kommen zum einen die Personen in Frage, die eigentlich gesetz­liche Erben wären. Meistens Kinder und Ehepartner, zum anderen die Personen, die durch ein anderes, früheres Testament profi­tieren würden, weil sie dort bedacht wurden."

"Wer sich auf die gesetz­lichen Anfech­tungsgründe stützen will, muss eine Erklärung beim Nachlass­ge­richt abgeben.Das muss innerhalb eines Jahres nach Kenntnis des Anfech­tungs­grundes geschehen. In der Erklärung muss man mitteilen, dass man den letzten Willen anficht, begründen muss man dies nicht. Die Erklärung muss auch keine beson­deren formalen Kriterien erfüllen."

"Der Erbschein ist allerdings lediglich ein sogenanntes Zeugnis über das Erbrecht mit Klarstellungsfunktion. Ihm kommt daher nur eine Vermutungsfunktion zu. Es wird  also vermutet, dass die im Erbschein genannten Personen Erben sind. Materielle Rechtskraft entfaltet eine Entscheidung im Erbscheinverfahren dagegen nicht – selbst wenn alle Instanzen durchlaufen wurden."
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Wer Interesse an
den Inhalten hat,
sollte sich
diese gegebenenfalls
offline-verfügbar machen,
da ich
 nicht weiß,
wie lange es
 dauern wird,
bis man
mir diesen Account
 wieder sperren wird.

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