Diesen Blog habe ich parallel zu meinem Blog:
stephanbauer38259.blogspot.com , eingerichtet,
um meine Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
von meiner Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen, zu trennen.

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Disclaimer:

Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrechte:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten, nicht nur, der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)
dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.
Hiermit suche ich, im Zuge dieser Tasachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, nach Zeugenaussagen und Hinweisen, in diesen Angelegenheiten.


Dienstag, 18. Dezember 2018

Zeugenaussagen zu folgender Behörde gesucht: Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig

Adresse:
Fritz-Bauer-Platz 1
38100 Braunschweig
---------------------------
Suche hier 
im Zuge 
meines Rechts 
auf freie Meinungsäußerung,
zur Wahrung 
meiner Interessen,
nach Zeugenaussagen 
zu dieser Behörde
und dem Umfeld
dieser  Behörde
Verlautbarungen die
aus dem Umfeld
dieser  Behörde,
in Bezug 
auf meine Person,
oder den Vorkommnissen,
die zu meiner Person 
relevant sind,
im Beisein 
von Zeugen,
geäußert wurden/werden,
ebenso wie Zeugenaussagen,
zu Fakten
und Tatsachen,
die relevant 
zu meiner Person,
die bisher noch nicht 
bekannt geworden sind! 
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sollte sich
diese gegebenenfalls
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da ich
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wie lange es
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bis man
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Samstag, 15. Dezember 2018

Antwortschreiben der Staatsanwaltschaft Braunschweig vom 11-11-2018, im Zuge der Erbschaftsstreitigkeit

Antwortschreiben der 
Staatsanwaltschaft Braunschweig 
vom 11-11-2018
auf Grund 
meiner Anzeige 
vom  22-10-2018
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Zeugenaussagen zu folgender Person gesucht: Schmidt, Dr., Herr

Wohnhaft in:
derzeit nicht bekannt
-----------------------------
Staatsanwalt
---------------------------
Suche hier 
im Zuge 
meines Rechts 
auf freie Meinungsäußerung,
zur Wahrung 
meiner Interessen,
nach Zeugenaussagen 
zu dieser Person.
Verlautbarungen die
diese Person
in Bezug 
auf eine Person,
oder den Vorkommnissen,
die zu meiner Person 
relevant sind,
im Beisein 
von Zeugen,
geäußert hatte,
ebenso wie Zeugenaussagen,
zu Fakten
und Tatsachen,
die relevant 
zu meiner Person,
bisher noch nicht 
bekannt geworden sind! 
   --------------
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Samstag, 10. November 2018

Antwortschreiben der Staatsanwaltschaft Braunschweig vom 06-11-2018:

Antwortschreiben der 
Staatsanwaltschaft Braunschweig 
vom 06-11-2018
auf Grund 
meiner Anzeige 
 
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Zeugenaussagen zu folgender Person gesucht: Beyse, Frau

Wohnhaft in:
derzeit nicht bekannt
-----------------------------
Oberstaatsanwältin
---------------------------
Suche hier 
im Zuge 
meines Rechts 
auf freie Meinungsäußerung,
zur Wahrung 
meiner Interessen,
nach Zeugenaussagen 
zu dieser Person.
Verlautbarungen die
diese Person
in Bezug 
auf eine Person,
oder den Vorkommnissen,
die zu meiner Person 
relevant sind,
im Beisein 
von Zeugen,
geäußert hatte,
ebenso wie Zeugenaussagen,
zu Fakten
und Tatsachen,
die relevant 
zu meiner Person,
bisher noch nicht 
bekannt geworden sind! 
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Freitag, 26. Oktober 2018

Schreiben an das Amtsgericht Goslar vom 25-10-2018, im Zuge der Erbschaftsstreitigkeit

Schreiben an das 
Amtsgericht Goslar 
vom 25-10-2018,
auf Grund 
meines Antrag, 
bei der Rechtsantragsstelle 
Amtsgericht Salzgitter 
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Donnerstag, 25. Oktober 2018

Rechtsantragsstelle Amtsgericht Salzgitter am 23-10-2018_09-00

Folgendes Antragsschreiben 
wurde aufgenommen 
und an das 
Amtsgericht Golsar 
weiter geleitet:  
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Zeugenaussagen zu folgender Person gesucht: Schauf, Herr

Wohnhaft in:
derzeit nicht bekannt
-----------------------------
Justizoberinspektor
---------------------------
Suche hier 
im Zuge 
meines Rechts 
auf freie Meinungsäußerung,
zur Wahrung 
meiner Interessen,
nach Zeugenaussagen 
zu dieser Person.
Verlautbarungen die
diese Person
in Bezug 
auf eine Person,
oder den Vorkommnissen,
die zu meiner Person 
relevant sind,
im Beisein 
von Zeugen,
geäußert hatte,
ebenso wie Zeugenaussagen,
zu Fakten
und Tatsachen,
die relevant 
zu meiner Person,
bisher noch nicht 
bekannt geworden sind! 
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Relevante Person
zum Zeitgeschehen,
 in folgenden Tatsachenberichten
die ich
im Zuge 
meines Rechts 
auf freie Meinungsäußerung,
zur Wahrung 
meiner Interessen,
veröffentlicht habe:
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Zeugenaussagen zu folgender Behörde gesucht: Amtsgericht Salzgitter

Adresse:
Joachim-Campe-Straße 15
38226 Salzgitter
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Suche hier 
im Zuge 
meines Rechts 
auf freie Meinungsäußerung,
zur Wahrung 
meiner Interessen,
nach Zeugenaussagen 
zu dieser Behörde
und dem Umfeld
dieser  Behörde
Verlautbarungen die
aus dem Umfeld
dieser  Behörde,
in Bezug 
auf meine Person,
oder den Vorkommnissen,
die zu meiner Person 
relevant sind,
im Beisein 
von Zeugen,
geäußert wurden/werden,
ebenso wie Zeugenaussagen,
zu Fakten
und Tatsachen,
die relevant 
zu meiner Person,
die bisher noch nicht 
bekannt geworden sind! 
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Fax an das Amtsgericht Salzgitter vom 23-10-2018, im Zuge der Erbschaftsstreitigkeiten

Fax an 
das Amtsgericht Salzgitter 
vom 23-10-2018,
auf Grund 
des Schreibens 
vom Amtsgericht Goslar,
vom 16-10-2018:
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Mittwoch, 24. Oktober 2018

Antwortschreiben der Staw Braunschweig vom 16-10-2018, im Zuge der Erbschaftsstreitigkeiten

Antwortschreiben der 
Staw Braunschweig 
vom 16-10-2018,
auf Grund 
meiner Anzeige 
vom  10-10-2018:
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da ich
 nicht weiß,
wie lange es
 dauern wird,
bis man
mir diesen Account
 wieder sperren wird.

Zeugenaussagen zu folgender Person gesucht: Keye, Frau

Wohnhaft in:
derzeit nicht bekannt
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Justizangestellte
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Suche hier 
im Zuge 
meines Rechts 
auf freie Meinungsäußerung,
zur Wahrung 
meiner Interessen,
nach Zeugenaussagen 
zu dieser Person.
Verlautbarungen die
diese Person
in Bezug 
auf eine Person,
oder den Vorkommnissen,
die zu meiner Person 
relevant sind,
im Beisein 
von Zeugen,
geäußert hatte,
ebenso wie Zeugenaussagen,
zu Fakten
und Tatsachen,
die relevant 
zu meiner Person,
bisher noch nicht 
bekannt geworden sind! 
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Wer Interesse an
den Inhalten hat,
sollte sich
diese gegebenenfalls
offline-verfügbar machen,
da ich
 nicht weiß,
wie lange es
 dauern wird,
bis man
mir diesen Account
 wieder sperren wird.

Screenshot-Prozeßkostenrechner, im Zuge der Erbschaftsstreitigkeit

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 dauern wird,
bis man
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 wieder sperren wird.

Montag, 22. Oktober 2018

Strafanzeige an die Staw Braunschweig vom 22-10-2018, im Zuge der Erbschaftsstreitigkeit

Hier erneut 
eine weitere Anzeige
 auf Grund 
des Antwortschreibens
 des Amtsgerichts Goslar
  vom 16-10-2018:
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Antwortschreiben des Amtsgericht Goslar vom 16-10-2018, im Zuge der Erbschaftsstreitigkeit

Hier nun 
das Antwortschreiben 
des Amtsgericht,
das datiert ist 
mit dem 16-10-2018,
der Briefumschlag 
ist datiert  
mit dem 18-10-2018
und erreicht mich,
beinahe einen 
Monat später,
nachdem ich bereits 
angefragt hatte(!!!): 
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Dazu kommt 
hier noch 
die Falschaussage 
in diesem Schreiben,
daß ich die Anfechtung 
des Testaments
nicht einklagen kann
  ohne Erbschein!!!
Es ist noch nicht
kriminell genug,
daß ich 
dieses Schreiben erst
drei Tage 
vor Ablauf 
der Verjährungsfrist,
beinahe einen Monat,
nachdem ich 
die Anfrage 
an das Amtsgericht 
gerichtet hatte,
hier will man mich 
zusätzlich noch 
von der Wahrung 
meiner Interessen, 
vorsätzlich, mutwillig 
und wider 
besseren Wissens
  auch noch 
durch eine 
derartige Falschaussage 
in diesem Schrieben
abhalten! 
Zitate aus Internetrecherche:

"Bei einer Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten wird hingegen immer das gesamte Testament für nichtig erklärt."

"Nachdem Sie die Anfechtungserklärung abgegeben haben, wird der Gegenpartei – in der Regel den übrigen Erben – das Anliegen durch das Nachlassgericht mitgeteilt. Zudem darf jeder, der dem Nachlassgericht sein rechtliches Interesse daran glaubhaft verdeutlichen kann, die Anfechtungserklärung einsehen."

"Um ein Testament anzufechten, muss man eine Anfechtungserklärung beim zuständigen Nachlassgericht – dies befindet sich in der Regel am letzten Wohnort des Erblassers – abgeben. Die Erklärung bedarf keiner bestimmten Form und kann daher schriftlich oder auch mündlich eingereicht werden. Bei der mündlichen Abgabe wird Ihr Anliegen vor Ort protokolliert. Derjenige, der das Testament anfechten will, trägt dabei immer die Beweislast. Das bedeutet, dass er den Anfechtungsgrund eindeutig belegen muss. Dabei helfen zum Beispiel Zeugen."

"Ein Testament anfechten dürfen nur Personen, die einen unmittelbaren Vorteil dadurch hätten. Das sind in der Regel alle Erb- und Pflichtteilsberechtigten – also auch Ersatzerben und Vorerben, die mit der Nacherbeinsetzung nicht einverstanden sind. Außerdem haben Erben, die sich gegen ein Vermächtnis, die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers oder andere Auflagen eines Testaments wehren wollen, die Möglichkeit, dieses anzufechten."

"Es kommen zum einen die Personen in Frage, die eigentlich gesetz­liche Erben wären. Meistens Kinder und Ehepartner, zum anderen die Personen, die durch ein anderes, früheres Testament profi­tieren würden, weil sie dort bedacht wurden."

"Wer sich auf die gesetz­lichen Anfech­tungsgründe stützen will, muss eine Erklärung beim Nachlass­ge­richt abgeben.Das muss innerhalb eines Jahres nach Kenntnis des Anfech­tungs­grundes geschehen. In der Erklärung muss man mitteilen, dass man den letzten Willen anficht, begründen muss man dies nicht. Die Erklärung muss auch keine beson­deren formalen Kriterien erfüllen."

"Der Erbschein ist allerdings lediglich ein sogenanntes Zeugnis über das Erbrecht mit Klarstellungsfunktion. Ihm kommt daher nur eine Vermutungsfunktion zu. Es wird  also vermutet, dass die im Erbschein genannten Personen Erben sind. Materielle Rechtskraft entfaltet eine Entscheidung im Erbscheinverfahren dagegen nicht – selbst wenn alle Instanzen durchlaufen wurden."
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Klageschreiben an das Amtsgericht Goslar vom 20-10-2018, im Zuge der Erbschaftsstreitigkeit

Klageschreiben an das 
Amtsgericht Goslar 
vom 20-10-2018, 
im Zuge 
der Erbschaftsstreitigkeit:
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