Im Zuge
dieses Tatsachenberichts,
zur Wahrung
meiner verfassungsmäßig
garantierten Rechte/Interessen,
suche ich hiermit
nach Zeugenaussagen
in dieser Sache
an sich
und explizit
zu folgender Person:
Tuteleers, Kristian
Graf Galen Straße 129,
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Die Straftat ist dadurch
allein schon bewiesen,
daß es hier nur
drei Verantwortungsbereiche gibt,
in denen der Schaden
dem Gerät hätte
zugefügt werden können:
1.) Der Verantwortungsbereich des Käufers:
Durch das Videobeweismittel
kann ich beweisen,
daß der Schaden
an dem Gerät
nicht durch
meinen Umgang
mit dem Gerät
verursacht wurden ist.
2.) Der Verantwortungsbereich des Paketdienstes:
Wäre das Paket
beschädigt gewesen
hätte ich es
nicht angenommen.
Die mit
eingeschickte Originalverpackung ist,
wie auch
in dem Videobeweismittel
zu sehen unbeschädigt.
Im Verantwortungsbereich
des Paketdienstes
ist dieses Gerät also
auch nicht
zu Schaden gekommen.
3.) Der Verantwortungsbereich des Verkäufers:
Es bleibt hier
also nur noch
die Möglichkeit übrig,
daß der Schaden,
der an dem Gerät
vorhanden ist,
entweder während
sich das Gerät
im Besitz
des Verkäufers
befunden hat,
dem Gerät
zugefügt wurden ist,
oder aber
der Verkäufer
hat das Gerät
selbst schon
von einem Vorbesitzer
in diesem
defektem Zustand erworben
und es
im vollem Bewußtsein,
daß es defekt ist,
als voll funktionstüchtig
in betrügerischer Absicht verkauft.
4.) Der Verantwortungsbereich des Zulieferers
eines gewerblichen Verkäufers:
Wenn dieser Verantwortungsbereich
vorhanden wäre
könnte man sich
auf die Abwicklung
nach den Vorgaben
des BGB berufen.
Da der defekt
zugesendete Gegenstand
aber ein Beweismittel
in einem
Strafverfahren ist
hat man
hier ersteinmal
den Schutzrechten
des STGB
genüge zu tun!
Bei einem
gewerblichem Verkäufer
ist nicht automatisch
der Beweis angetreten,
daß der Tatentschluß
gefaßt wurden ist,
in betrügerischer Absicht
zu handeln,
da hier
der vierte Verantwortungsbereich
des Zulieferers
vorhanden ist
und der
gewerbliche Verkäufer
die Artikel
vor dem Versenden
nicht alle
auf Funktion
testen kann,
während der
private Verkäufer
den Gegenstand
in gebrauch hatte!!
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Da 2 von 3 Verantwortungsbereiche
beweis- und nachweisbar
ausgeschlossen werden können,
kann man hier mit Fug
und Recht
die Behauptung aufstellen,
daß der Verkäufer
den Tatentschluß
gefaßt hat,
im vollem Bewußtsein,
daß das Gerät
defekt ist,
dieses in betügerischer Absicht
als voll funktionstüchtig anzubieten,
zu verkaufen
und auch tatsächlich
zu versenden.
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https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
Der Versuch allein
ist schon strafbar!
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Hätte der Täter,
tätige Reue
und Schuldbewußtsein gezeigt
und mir anstandslos
mein Geld
plus Rückversandkosten erstattet,
hätte ich
auf eine Strafanzeige
und die Erfüllung
meiner Schutzrechte
verzichten können
und hätte
das Beweismittel
aus der Hand gegeben
und an ihn zurückgesendet!
Da dies nicht
geschehen ist
bestehe ich
auf eine Strafverfolgung,
Überführung und Aburteilung
durch die Justiz!
Zum Betrug
kommt hier
in Tateinheit,
zur Verwirklichung
der Tatmehrheit
noch Erpressung hinzu!
Ich soll erst
das Beweismittel
aus der Hand geben
und zurücksenden,
ansonsten bekomme ich
mein Geld nicht zurück!
Nicht die
jeweilige Staatsanwaltschaft
und schon gar nicht
der Täter
haben darüber
zu bestimmen,
ob der Bürger
auf sein
garantiertes Schutzrecht
und die Erfüllung
dieser garantierten Schutzrechte
zu verzichten hat!!!
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Der bisherige Verlauf:
23-04-2021:
Ein weiteres Schreiben
an die Staatsanwaltschaft Münster:
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22-04-2021:
Verweigerung der Annahme
und Rücksendung
des Beweismittels
zur Staw-Münster:
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Begründungsschreiben an die Staw-Münster
vom 20-04-2021,
Einschreibebeleg:
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21-04-2021:
Hier der
nächste Witz!
Anstatt das Beweismittel
an den
zuständigen Kriminaldienst
weiter zu leiten,
ein Sachverständigengutachten
anfertigen zu lassen
und den
Beschuldigten zu befragen,
wird mir hier
das Beweismittel zurückgesendet
und zu meinem Nachteil
und zum Vorteil
des Beschuldigten,
zur Anzeige
gebrachten Verkäufers,
das strafrechtlich
relevantes Weigerungsverhalten
an den
Tag gelegt,
den Dienst-
und Amtspflichten
Folge zu leisten,
den Verpflichtungen
mir gegenüber
nach zu
kommen
und stattdessen
schickt man mir
das Beweismittel zurück!
Damit ist
der Beweis angetreten,
daß die Strafverfolgungsbehörden
sich weigern,
obwohl es
sich hier
um einen
eindeutigen Betrug handelt,
ihren Verpflichtungen
mir gegenüber
nach zu kommen!!!
Straftat im Amt!!!
Ich werde
die Annahme verweigern,
resp. das Paket nicht abholen
und zurückgehen lassen
und auf die Erfüllung
meiner Schutzrechte
auch in aller Zukunft bestehen!
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20-04-2021:
Das Begründungsschreiben
an die
Staw-Münster:
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Das eingesendete Beweismittel,
ist bei der
Staw-Münster eingetroffen:
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16-04-2021:
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Da es im Vorfeld
schon zu
mehreren Betrugsfällen/versuchen
zu meinem Nachteil
gekommen ist,
habe ich
mir angewöhnt
eine sogenannte "GoProCam"
mitlaufen zu lassen,
wenn mir
etwas geliefert wird,
um mich
gegen eventuelle Betrugsfälle/versuche,
zur Wehr
setzen zu können.
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Im Vergleich zu dem Gerät,
das mir
am 05-02-2021,
von dem
oben genanntem Verkäufer,
geliefert wurden ist,
hier eine Videoaufzeichnung
von einem Gerät,
das mir
am 14-04-2021,
von einem
anderem Verkäufer,
vollkommen funktionstüchtig
geliefert wurden ist:
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05-02-2021:
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Hier die Auseinandersetzung
mit dem Verkäufer
im Vorfeld,
über das Ebaykleinanzeigenportal:
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Leider konnte ich
nicht rechtzeitig
einen Screenshot
der Kleinanzeige
den Fotos,
und dem
dazugehörendem Kleinanzeigentext anfertigen,
bevor die Kleinanzeige
aus dem Kleinanzeigenportal,
durch den Verkäufer
entfernt wurde.
Das Gerät wurde,
trotz des Mangels,
daß der
erste Konfigurationsfunktionsknopf
eingedrückt war,
in das
Gerätegehäuse versenkt,
als voll
funktionstüchtig beschrieben.
Mit einem Schraubendreher,
oder so,
könnte man
das Gerät aber,
nach Angaben
des Verkäufers
in der Kleinanzeigenbeschreibung,
angeblich aber
trotzdem noch bedienen.
In der
oben veröffentlichten Videoaufzeichnung,
vom 05-02-2021
ist zu sehen,
daß dies
nicht der Fall ist
und das Gerät
in Gänze
nicht funktioniert.
Leider habe ich
auch die Anzeigennummer
die durch
das Ebaykleinanzeigenportal
jeder Kleinanzeige
zugeordnet wird
nicht festhalten können.
Die Firma Ebaykleinanzeigen
wird ja
eine Kopie
der Kleinanzeige
eine gewisse
Zeit lang aufbewahren
und den Strafverfolgungsbehörden
zur Verfügung stellen!
Genauso wie
ein Sachverständigengutachten
die Frage
klären werden wird,
was für ein Schaden
an dem Gerät
vorhanden ist,
wie er verursacht
werden konnte
und ob es
im Rahmen
des Möglichen liegt,
daß das Gerät
zum Zeitpunkt
des Verkaufs,
so wie
vom Verkäufer behauptet
vor dem Versenden,
noch funktionstüchtig
gewesen sein kann.
Der Verkäufer behauptet
am 05-02-2021,
daß das
Gerät funktioniert
und er hätte
Zeugen dafür!
Wenn der Verkäufer,
beim zuständigen Kriminal-/Polizeidienst,
bei der Befragung
als Beschuldigter,
diese Zeugen
nicht nennen kann,
ist hier
dadurch ein weiterer
Beweis dafür angetreten,
daß hier
in betrügerischer Absicht
eine Täuschung
zu meinem
Nachteil stattfindet!
Der Verkäufer
verlangt von mir,
daß ich
das Beweismittel
aus der Hand
geben soll,
ohne mir
im Vorfeld
mein Geld
inklusive der Rückversandkosten
zu erstatten!
Damit der Verkäufer
dann die Behaupten
aufstellen kann,
bei ihm
würde es
angeblich funktionieren
und es würde
an mir liegen???
Der Verkäufer
hatte jetzt
seit Anfang
Februar-2021,
mehr als genug
Zeit gehabt,
sich das anderst
zu überlegen
und mir
mein Geld
inklusiver der Rückversandkosten
zu überweisen
und dann hätte
ich das Beweismittel
aus der
Hand gegeben
und ihm zurückgesendet!
Sollte durch
ein Sachverständigengutachten
festgestellt werden,
daß der Schaden
an dem Gerät
mit Sicherheit nicht
durch den Versand
von Beckum
nach Salzgitter
verursacht wurden ist,
ist hierdurch
erneut und nochmals
der Beweis
für die kriminelle Energie,
mit der
der Verkäufer handelt,
angetreten wurden!
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