Diesen Blog habe ich parallel zu meinem Blog:
stephanbauer38259.blogspot.com , eingerichtet,
um meine Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
von meiner Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen, zu trennen.

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Disclaimer:

Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrechte:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten, nicht nur, der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)
dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.
Hiermit suche ich, im Zuge dieser Tasachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, nach Zeugenaussagen und Hinweisen, in diesen Angelegenheiten.


Tatsachenbericht zur Wahrung meiner Interessen, Vorfall: Beleidigung und Nötigung, durch Verleumdung gegenüber meinem Vermieter, seit 05-11-2004. Bisher unbereinigt!

 Wenn aus 

meiner Wohnung 

nächtlicher ruhestörender Lärm 

zu hören 

gewesen wäre,

hätten die/der Beschwerdeführer 

den Polizeidienst 

dazuholen können,

damit neutrale Dritte,

zwei Beamte 

in der Wohnung 

des Beschwerdeführers,

amtlich vor 

der Justiz 

bezeugen könnten

ob ruhestörender Lärm 

überhaupt existent war 

und welcher Wohnung/Verursacher 

zuzuordnen war!

Da es keinen  

nächtlichen ruhestörenden

Lärm gab/gibt,

geht das 

natürlich nicht!!! 

Wenn ein Beschwerdeführer 

nicht in der Lage

 dazu ist,

 beim Polizeidienst

 an zu rufen,

damit diese 

einen Streifenwagen vorbeischicken,

 um den 

ruhestörenden Lärm 

ab zu stellen,

der angeblich vorhanden sein soll,

was der 

normale Weg wäre,

ist diese 

halbseidene Tour hintenrum,

nichts als 

ein Offenbarungseid!

  Dem Vertreter 

des Vermieters 

habe ich 

in einem Gespräch 

zu verstehen gegeben,

daß alle 

zukünftigen Beschwerdeführer,

die Polizei 

rufen sollen,

wenn sie meinen,

daß aus 

meiner Wohnung  

ruhestörender Lärm kommt,

damit die beamten,

das dann auch 

amtlich bestätigen können   

und ich nicht 

irgendwelchen Verleumdungskampagnen

ausgeliefert bin,

die zum Beispiel

 aus der

 massenmedialen Volksverhetzerei

 gegen Arbeitslose resultieren, 

oder in 

betrügerischer Absicht

 betrieben werden,

um die Ferienwohnung 

billiger zu bekommen! 

Die Mieter 

der Ferienwohnung, 

damals im Stockwerk 

über meiner Wohnung,

heute im Stockwerk 

unter meiner Wohnung,

wurden/werden von 

den Mitbewohnern,

den anderen Mitmietern

der Franz Zobel Straße 7,

38259 Salzgitter,

dazu animiert 

 zu meinem Nachteil, 

gegenüber dem Vermieter 

die Straftat, 

Beleidigung durch Verleumdung,

zu verwirklichen,

um einen Preisnachlaß 

für die Ferienwohnung 

zu bekommen!

So unter 

dem Motto: 

"Wenn Sie 

die Ferienwohnung 

billiger haben wollen,

brauchen Sie nur 

dem Vermieter gegenüber 

zu behaupten,

Sie können wegen 

dem ""Arbeitslosen"" 

nicht schlafen!"   

Strafanzeigen zur Wahrung 

meiner Interessen,

um mich vor 

der Verleumderei

und der 

daraus resultierenden 

ungerechtfertigte Abmahnung

des Vermieters, 

blieben bisher 

natürlich ohne Konsequenzen!

Hier der 

damalige Schriftwechsel:

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Zum Lesen 
der Schriftstücke,
bitte rechte 
Maustaste nutzen,
im neuen
 Fenster/Tab öffnen
und entsprechend vergrößern.
Danke!
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Schreiben des Vermieters 

vom 05-11-2004:


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Meine Anzeige

vom 12-11-2004 

an die Staw Braunschweig:

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Mein Schreiben

vom 15-11-2004 

an den Vermieter:

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Schreiben des Vermieters 

vom 16-11-2004:

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Schreiben des Vermieters 

vom 19-11-2004:

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Antwort der Staw_BS

vom 22-11-2004:

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Mein ergänzendes Schreiben

vom 27-11-2004 

an die Staw Braunschweig:

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Mein Schreiben

vom 29-11-2004 

an den Vermieter:



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Schreiben des Vermieters 

vom 30-11-2004:

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Meine Anzeige

vom 06-12-2004 

an die GStaw Braunschweig:

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Mein ergänzendes Schreiben

vom 20-12-2004 

an die Staw Braunschweig:

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Mein Schreiben

vom 20-12-2004 

an den Vermieter:

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Schreiben des Vermieters 

vom 23-12-2004:


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Antwort der Staw-BS 
vom 10-01-2005: 

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Meine Anzeige

vom 21-01-2005 

an die GStaw Braunschweig:



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Zum Lesen 
der Schriftstücke,
bitte rechte 
Maustaste nutzen,
im neuen
 Fenster/Tab öffnen
und entsprechend vergrößern.
Danke!
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Auf der Suche
nach Zeugenaussagen,
bitte dieses Kontaktformular,
oder das hier
im Blog nutzen 
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