Wenn aus
meiner Wohnung
nächtlicher ruhestörender Lärm
zu hören
gewesen wäre,
hätten die/der Beschwerdeführer
den Polizeidienst
dazuholen können,
damit neutrale Dritte,
zwei Beamte
in der Wohnung
des Beschwerdeführers,
amtlich vor
der Justiz
bezeugen könnten
ob ruhestörender Lärm
überhaupt existent war
und welcher Wohnung/Verursacher
zuzuordnen war!
Da es keinen
nächtlichen ruhestörenden
Lärm gab/gibt,
geht das
natürlich nicht!!!
Wenn ein Beschwerdeführer
nicht in der Lage
dazu ist,
beim Polizeidienst
an zu rufen,
damit diese
einen Streifenwagen vorbeischicken,
um den
ruhestörenden Lärm
ab zu stellen,
der angeblich vorhanden sein soll,
was der
normale Weg wäre,
ist diese
halbseidene Tour hintenrum,
nichts als
ein Offenbarungseid!
Dem Vertreter
des Vermieters
habe ich
in einem Gespräch
zu verstehen gegeben,
daß alle
zukünftigen Beschwerdeführer,
die Polizei
rufen sollen,
wenn sie meinen,
daß aus
meiner Wohnung
ruhestörender Lärm kommt,
damit die beamten,
das dann auch
amtlich bestätigen können
und ich nicht
irgendwelchen Verleumdungskampagnen
ausgeliefert bin,
die zum Beispiel
aus der
massenmedialen Volksverhetzerei
gegen Arbeitslose resultieren,
oder in
betrügerischer Absicht
betrieben werden,
um die Ferienwohnung
billiger zu bekommen!
Die Mieter
der Ferienwohnung,
damals im Stockwerk
über meiner Wohnung,
heute im Stockwerk
unter meiner Wohnung,
wurden/werden von
den Mitbewohnern,
den anderen Mitmietern
der Franz Zobel Straße 7,
38259 Salzgitter,
dazu animiert
zu meinem Nachteil,
gegenüber dem Vermieter
die Straftat,
Beleidigung durch Verleumdung,
zu verwirklichen,
um einen Preisnachlaß
für die Ferienwohnung
zu bekommen!
So unter
dem Motto:
"Wenn Sie
die Ferienwohnung
billiger haben wollen,
brauchen Sie nur
dem Vermieter gegenüber
zu behaupten,
Sie können wegen
dem ""Arbeitslosen""
nicht schlafen!"
Strafanzeigen zur Wahrung
meiner Interessen,
um mich vor
der Verleumderei
und der
daraus resultierenden
ungerechtfertigte Abmahnung
des Vermieters,
blieben bisher
natürlich ohne Konsequenzen!
Hier der
damalige Schriftwechsel:
Schreiben des Vermieters
vom 05-11-2004:
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Meine Anzeige
vom 12-11-2004
an die Staw Braunschweig:
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Mein Schreiben
vom 15-11-2004
an den Vermieter:
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Schreiben des Vermieters
vom 16-11-2004:
Schreiben des Vermieters
vom 19-11-2004:
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Antwort der Staw_BS
vom 22-11-2004:
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Mein ergänzendes Schreiben
vom 27-11-2004
an die Staw Braunschweig:
Mein Schreiben
vom 29-11-2004
an den Vermieter:
Schreiben des Vermieters
vom 30-11-2004:
Meine Anzeige
vom 06-12-2004
an die GStaw Braunschweig:
Mein ergänzendes Schreiben
vom 20-12-2004
an die Staw Braunschweig:
Mein Schreiben
vom 20-12-2004
an den Vermieter:
vom 23-12-2004:
Meine Anzeige
vom 21-01-2005
an die GStaw Braunschweig:
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