Offensichtlich will man
hier in typischer,
strafrechtlich relevanter
Manier unterbinden,
daß nicht
jeder Regelsatzempfänger
auch zum Bürgergeldempfänger
werden kann!?
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Erste Auffälligkeit:
Das ich
zuviel Leistung
erhalten habe,
wurde trotz
meines mehrfachen Schreibens,
von der
Leistungsabteilung ignoriert!
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Zweite Auffälligkeit:
Trotz meines
Weiterzahlungsantrags
vom 10-12-2022,
bis zum 28-12-2022,
kein Leistungsbescheid
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Dritte Auffälligkeit:
Da ich auf
meine Anfrage
an das Jobcenter,
vom 28-12-2022_08-34
keine Antwort
erhalten habe,
muß ich hier
davon ausgehen,
daß man hier
nicht guten
Willens ist!
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der Dokumente,
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02-01-2023_21-25:
Erneutes Schreiben
an die Geschäftsführung:
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02-01-2023_19-32:
Erneutes Schreiben
an die Leistungsabteilung:
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02-01-2023:
Antwortschreiben
des Soz_Ger_Bs,
vom 29-12-2022,
das mir heute
zugestellt wurde:
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02-01-2023_08-45:
Das Bürgergeld,
die mir rechtmäßig
zustehende Leistung,
ist immer
noch nicht
auf meinem Konto!!!
Damit ist bewiesen,
daß das Geld
am 29-12-2022,
als der fehlerhafte
Bescheid auch nur
weil ich am 28-12-2022
bei der Geschäftsführung
interveniert hatte
ausgefertigt wurden ist,
noch nicht
zur Überweisung
angewiesen wurden ist,
denn sonst
wäre es heute
am 02-01-2023
auf meinem
Konto gewesen!!!
Das ist
mit Sicherheit
kein Zufall mehr,
oder unbeabsichtigt(!!!):
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31-12-2022:
Der mir
zugestellte Bewilligungsbescheid
ist datiert
mit den 29-12-2022!
Also erst
nach dem ich
interveniert hatte!
Betrugsversuch!
Die mir
zustehende Leistung
ist am 31-12-2022
auch noch nicht
auf meinem
Konto gewesen!
Mit einer Eilüberweisung
wäre es
am 30-12-2022
auf meinem
Konto gewesen,
worauf ich
einen Anspruch habe ,
wie alle
anderen Bürgergeldempfänger auch,
die ihren Bescheid,
ohne intervenieren
zu müssen
bekommen haben
und ihre,
ihnen rechtmäßig
zustehende Leistung
am 30-12-2022
auf ihrem
Konto hatten!
Dazu kommt noch,
daß er wieder
falsch ist!
502,-€ Bürgergeldregelsatz
+ 356,61€ Miete
ergibt 858,61€!
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30-12-2022:
Erneutes Schreiben
an die Staw Bs:
Erneut per Fax
nicht erreichbar:
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30-12-2022_10-55:
Erneutes Schreiben
an das Sozialgericht:
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30-12-2022_10-28:
Schreiben an meinen Stromdienstleister:
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30-12-2022_10-07:
Schreiben an meinen Vermieter:
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30-12-2022:
Sendungsstatus
für die Anzeige
an die Staw-Bs
vom 29-12-2022:
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30-12-2022_01-13:
Mein erneutes Schreiben
an das Sozialgericht Braunschweig:
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29-12-2022:
Meine Anzeige an die Staw-Bs
per Einschreiben,
da die Staw-Bs
sich mysteriöser Weise
per Fax
nicht erreichbar
gemacht hat:
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29-12-2022_05-48:
Eingabe an
das Sozialgericht Braunschweig:
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29-12-2022_03-41:
Schreiben an die Geschäftsführung
des Jobcenter:
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28-12-2022_20-09:
Schreiben an
die Leistungsabteilung
des Jobcenters:
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28-12-2022_08-34:
Postfachnachricht-28-12-2022_08-34
Ein weiteres
Indiz dafür,
daß man
hier mutwillig, vorsätzlich
und wider
besseren Wissens handelt
ist die Tatsache,
daß ich bisher
auf diese Onlineanfrage
keinerlei Antwort
erhalten habe!
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10-12-2022:
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28-09-2022_22-09
Mein erneutes Schreiben
an die Leistungsabteilung:
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19-09-2022
Leistungsbescheid:
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19-09-2022_19-22
Mein Schreiben
an die Leistungsabteilung:
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13-09-2022
Leistungsbescheid:
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