Diesen Blog habe ich parallel zu meinem Blog:
stephanbauer38259.blogspot.com , eingerichtet,
um meine Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
von meiner Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen, zu trennen.

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Disclaimer:

Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrechte:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten, nicht nur, der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)
dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.
Hiermit suche ich, im Zuge dieser Tasachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, nach Zeugenaussagen und Hinweisen, in diesen Angelegenheiten.


Sonntag, 5. Mai 2019

Klarstellung und Statement, zum Thema: Anwaltschaftliche Vertretung, im Zuge der Erbschaftsstreitigkeit

Hier habe ich
nun folgendes,
in diesem Zusammenhang,
bei der Vergabe
eines Mandats
an eine Kanzlei
 zu fürchten: 

Die Kanzlei
der ich
ein Mandat
zur Vertretung
meiner Interessen,
im Zuge
dieser Erbschaftsstreitigkeit erteile,
hat ein eigenes
wirtschaftliches Interesse daran,
daß es
vor der Justiz,
zu einem Vergleich,
zwischen der Gegenseite
und meiner
Seite kommt.
Die Kanzlei wird
aus eigenem
wirtschaftlichem Interesse heraus
 kein Interesse
 daran haben,
daß ich
im vollem Umfang
 und vollkommen uneingeschränkt
zu meinem
vollem Recht komme,
vollkommen unabhängig davon,
daß ich
im vollem
Recht bin.
Bei einem Vergleich,
bekommt der Anwalt
der Gegenseite,
bei einem
Streitwert von 200.000,-€,
ca. 5000,-€ aus der
Erbmasse der Gegenseite.
Mein Anwalt
bekommt das Gleiche,
 aus der Erbmasse
 die mir
 im Falle
eines Vergleichs
zugestanden werden würde.
Somit ist das
für beide Anwälte
 eine relativ
sichere Sache,
bei der
sie nicht
 hinter ihrem Geld
hinterher rennen müssen!  
So ein Vergleich
würde für mich
allerdings einen
Betrug darstellen,
da ich ja
der Auffassung bin,
daß die Erbunwürdigkeit,
auf Grund
der betrügerischen Absicht
 gegen mich
als einzigen
leiblichen Nachkommen,
 bei der Gegenseite
 vorhanden ist
 und nicht
 auf meiner Seite.
Hier soll ich
nicht nur
 in Gänze,
strafrechtlich relevant,
 um meinen Pflichtteil
 betrogen werden,
sondern hier
will man auch,
sollte es
zu einer
juristischen Auseinandersetzung kommen,
strafrechtlich relevant, 
über die
tatsächlichen Eigentumsverhältnisse hinwegtäuschen,
um im Falle
eines Falles,
die Höhe
des Pflichtteils
 so gering
wie möglich
 halten zu können. 
Würde mir
ein Anwalt
 zu diesem,
meinem Recht verhelfen,
dann müßte
die Gegenseite
nicht nur
die Kosten
für die eigene
 anwaltschaftliche Vertretung übernehmen,
sondern auch
 die Kosten
 für meinen Anwalt
 und sämtliche Gerichtskosten!
Wenn ich voll
und ganz,
uneingeschränkt
und ohne
einen Vergleich,
zu meinem Recht
 kommen würde!
 Da die
Gegenseite dann,
 von den zusätzlichen,
strafrechtliochen Konsequenzen
mal ganz abgesehen,
vollkommen Mittellos,
ja auch
aus der Erbschaft
 nichts bekommen würde,
hat also
nicht nur
 der Anwalt
 der Gegenseite,
kein Interesse daran,
daß ich voll
und ganz
zu meinem
 Recht komme,
sondern auch
der Anwalt
dem ich selbst
ein Mandat gebe,
da er ja
sonst nicht
 zu seinem
Geld kommt,
resp. Jahrzehnte lange
 Stundung der Summe
hinnehmen müßte.
Hier muß
ich also
wieder einmal,
nicht nur gegen
die Gegenseite
gegen an,
sondern auch noch
gegen den
eigenen Amwalt!
Hier muß
ich also
einen eventuellen Beratungskostenhilfeschein,
den ich
 in der Angelegenheit
 vom Amtsgericht
 in Lebenstedt
 ja noch nicht
 bekommen habe
und der
mir ja
in Folge dessen
 eigentlich zustehen müßte,
bei einer Kanzlei einlösen,
die voll
und ganz
und uneingeschränkt
 auch in
 meinem Sinne handelt
und auch
im Falle
eines erfolgreichem Herbeiführens
 der zivilrechtlichen Feststellung
 der Erbunwürdigkeit
 der Gegenseite,
 bereit dazu ist
 jahrzehntelange Stundung
der Anwaltskosten billigend
in Kauf
zu nehmen!
 Hier muß ich
also erstmal
 aus hunderten
 von Kanzleien,
zwischen Braunschweig
und Golsar
die finden,
 die dazu
bereit ist.
Denn den Beratungskostenhilfeschein,
kann ich
nur einmal einlösen
und wenn
der Anwalt
 in der Kanzlei
 in dem Gespräch,
wie schon
mehrfach erlebt,
zu mir sagt,
er übernimmt
nur ein Mandat
wenn ich
 die Tatsachenberichte
 aus dem
Internet nehme
und die
Strafanzeigen zurückziehe,
 beteiligt dieser
 sich ja
nicht nur
an dem Betrug
 im Zuge
der eigentlichen Erbschaft,
 sondern ich bin
ja auch
úm den
Beratungskostenhilfeschein betrogen
und muß
vor den Strafverfolgungsbehörden
und der Justiz
den Beweis erbringen,
 daß er das
 zu mir
auch wirklich
gesagt hat,
 denn ansonsten
 steht Aussage
gegen Aussage!
Da ich
keinen Anwalt
 mit zu einem
 Anwalt schleppen kann,
damit dieser
sich mirgegenüber
reell verhält,
bleibt nichts
als eine
Gesprächsaufzeichnung übrig,
um diese
 im Falle
eines Falles
 vor der Jutsiz
 als Beweismittel,
für den Betrug
 nutzen zu können!
Wennn ein Anwalt
mit dieser Gesprächsaufzeichnung
nicht einverstanden ist,
mit den Tatsachenberichten
im Internet
nicht einverstanden ist
und mir
nicht uneingeschränkt,
auch im
strafrechtlichem Zusammenhnag,
zu meinem
Recht verhilft,
kann ich auch
einen eventuellen Beratungskostenhilfeschein
nicht bei
 ihm/ihr einlösen!
Wenn ich
zur zahlungskräftigen Mittel-,
oder Oberschicht
 der Gesellschaft
 gehören würde
und könnte
für die
stundenlange Begleitung
 meiner Person bezahlen,
würde ich zwar
keinen Beratungskostenhilfeschein bekommen
 die Kanzleien
 würden mir aber
auch so,
zu meinem
Recht verhelfen,
 weil sie keine
 jahrzehntelange Stundung
 der Anwaltsgebühren
zu fürchten hätten!  
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Wer Interesse an
den Inhalten hat,
sollte sich
diese gegebenenfalls
offline-verfügbar machen,
da ich
 nicht weiß,
wie lange es
 dauern wird,
bis man
mir diesen Account
 wieder sperren wird.

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