Aktualisierung Tatsachenbericht:
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Hier der
nächste Witz!
Anstatt das Beweismittel
an den
zuständigen Kriminaldienst
weiter zu leiten,
ein Sachverständigengutachten
anfertigen zu lassen
und den
Beschuldigten zu befragen,
wird mir hier
das Beweismittel zurückgesendet
und zu
meinem Nachteil
und zum Vorteil
des Beschuldigten,
zur Anzeige
gebrachten Verkäufers,
das strafrechtlich
relevantes Weigerungsverhalten
an den
Tag gelegt,
den Dienst-
und Amtspflichten
Folge zu leisten,
den Verpflichtungen
mir gegenüber
nach zu kommen
und stattdessen
schickt man mir
das Beweismittel zurück!
Damit ist
der Beweis angetreten,
daß die Strafverfolgungsbehörden
sich weigern,
obwohl es
sich hier
um einen
eindeutigen Betrug handelt,
ihren Verpflichtungen
mir gegenüber
nach zu kommen!!!
Straftat im Amt!!!

Ich werde
die Annahme verweigern,
resp. das Paket nicht abholen
und zurückgehen lassen
und auf die Erfüllung
meiner Schutzrechte
auch in aller Zukunft bestehen!
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Die Straftat ist dadurch
allein schon bewiesen,
daß es hier nur
drei Verantwortungsbereiche gibt,
in denen der Schaden
dem Gerät hätte
zugefügt werden können:
1.) Der Verantwortungsbereich des Käufers:
Durch das Videobeweismittel
kann ich beweisen,
daß der Schaden an dem Gerät
nicht durch
meinen Umgang
mit dem Gerät
verursacht wurden ist.
2.) Der Verantwortungsbereich des Paketdienstes:
Wäre das Paket beschädigt gewesen
hätte ich es nicht angenommen.
Die mit eingeschickte Originalverpackung ist,
wie auch in dem Videobeweismittel
zu sehen unbeschädigt.
Im Verantwortungsbereich des Paketdienstes
ist dieses Gerät also
auch nicht zu Schaden gekommen.
3.) Der Verantwortungsbereich des Verkäufers:
Es bleibt hier also nur noch
die Möglichkeit übrig,
daß der Schaden,
der an dem Gerät vorhanden ist,
entweder während sich das Gerät
im Besitz des Verkäufers befunden hat,
dem Gerät zugefügt wurden ist,
oder aber der Verkäufer
hat das Gerät selbst schon
von einem Vorbesitzer
in diesem defektem Zustand erworben
und es im vollem Bewußtsein,
daß es defekt ist,
als voll funktionstüchtig
in betrügerischer Absicht verkauft.
Da 2 von 3 Verantwortungsbereiche
beweis- und nachweisbar
ausgeschlossen werden können,
kann man hier mit Fug
und Recht die Behauptung aufstellen,
daß der Verkäufer den Tatentschluß gefaßt hat,
im vollem Bewußtsein, daß das Gerät defekt ist,
dieses in betügerischer Absicht
als voll funktionstüchtig anzubieten,
zu verkaufen und auch tatsächlich zu versenden.
https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
Der Versuch allein
ist schon strafbar!
Hätte der Täter,
tätige Reue
und Schuldbewußtsein gezeigt
und mir anstandslos
und unverzüglich
mein Geld plus Rückversandkosten erstattet,
hätte ich auf eine Strafanzeige
und die Erfüllung meiner Schutzrechte
verzichten können
und hätte das Beweismittel
aus der Hand gegeben
und an ihn zurückgesendet!
Da dies nicht geschehen ist
bestehe ich auf eine Strafverfolgung,
Überführung und Aburteilung durch die Justiz!
Zum Betrug kommt hier in Tateinheit,
zur Verwirklichung der Tatmehrheit
noch Erpressung hinzu!
Ich soll erst das Beweismittel aus der Hand geben
und zurücksenden, ansonsten bekomme ich
mein Geld nicht zurück!
Nicht die jeweilige Staatsanwaltschaft
und schon gar nicht der Täter
haben darüber zu bestimmen,
ob der Bürger auf sein garantiertes Schutzrecht
und die Erfüllung
dieser garantierten Schutzrechte
zu verzichten hat!!!
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da ich
nicht weiß,
wie lange es
dauern wird,
bis man
mir diesen Account
wieder sperren wird.